Urlaub
Meine Urlaubsplanung gebe ich am Anfang eines jeden Jahres bekannt. Tagesmütter
haben einen Urlaubsanspruch von mindestens 30 Tagen im Jahr. Die Aufteilung dieser Tage erfolgt in enger Abstimmung mit den Eltern. Urlaubsvertretungen können über die FBS Familienbildungsstätte gebucht werden.
Vertretung
Im Krankheitsfall werde ich von meinem Mann Joe vertreten der, genau wie
ich, über die
FBS, die Qualifizierung zum staatlich geprüftem Tagesvater durchlaufen und die Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB III
erworben hat.